Bildnis-Einwilligungen in der Arbeit von Fotografen
Wann Sie eine Einwilligung zur Bildnutzung brauchen
Jede Veröffentlichung eines Fotos, auf dem eine Person erkennbar ist, ist eine Verbreitung ihres Bildnisses. Ein Portfolio auf der Website, ein Instagram-Post, ein Foto in einem Flyer oder auf einer Ausstellung erfordern die Erlaubnis dieser Person (poln. Urheberrechtsgesetz, Art. 81 Abs. 1). Das gilt auch für ein Shooting, das der Kunde bezahlt hat: Die Zahlung geht vom Kunden an den Fotografen, die Ausnahme für Personen, die für das Posieren bezahlt wurden, greift also nicht.
Keine Einwilligung brauchen Sie, wenn die Person nur Beiwerk eines größeren Ganzen ist (Teilnehmer einer Versammlung, Passant in einer Landschaft) oder wenn es um eine allgemein bekannte Person geht, die in Verbindung mit einer öffentlichen Funktion fotografiert wurde. In der Arbeit mit Kunden kommen diese Ausnahmen fast nie vor, daher ist es einfacher, immer eine Einwilligung zu haben.
Was eine Einwilligung enthalten muss
Wer sie erteilt und wem, auf welche Fotos sie sich bezieht (Datum und Ort des Shootings), zu welchen Zwecken das Bildnis genutzt werden darf, für welche Dauer und ob gegen Vergütung. Je konkreter, desto weniger Streit: „Portfolio auf der Website und Instagram" ist besser als „alle Werbezwecke".
Ein Bildnis ist ein personenbezogenes Datum, daher gehört zur Einwilligung eine DSGVO-Information: wer Verantwortlicher ist, auf welcher Grundlage verarbeitet wird (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), wie lange, welche Rechte die fotografierte Person hat und dass die Einwilligung widerrufen werden kann. Dieser Generator fügt die Klausel automatisch ein.
Einwilligung zur Bildnutzung bei Kindern
Für das Kind unterschreibt ein Elternteil oder der gesetzliche Vertreter. Die Veröffentlichung des Bildnisses eines Kindes gilt oft als wichtige Angelegenheit, daher ist es bei zwei Elternteilen sicherer, beide Unterschriften einzuholen. Ein Jugendlicher kann zusätzlich selbst unterschreiben, das schafft Vertrauen, ersetzt aber nicht die Unterschrift der Eltern.
Lassen Sie bei Neugeborenen- und Kindershootings die Option Veröffentlichung ohne Namen angekreuzt und fügen Sie keine kommerziellen Zwecke hinzu. Ein Elternteil, der eine kurze, konkrete Einwilligung sieht, unterschreibt lieber als eine weit gefasste Klausel.
Einwilligung zur Bildnutzung und Fotografenvertrag
Der Shootingvertrag regelt die Leistung: Termin, Preis, Anzahl der Fotos und die Lizenz für den Kunden. Die Einwilligung zur Bildnutzung ist eine eigene Erklärung der fotografierten Person und kann Teil des Vertrags oder ein separates Dokument sein, z. B. wenn auf den Fotos Personen zu sehen sind, die den Vertrag nicht unterschrieben haben (Familie, Gäste, Model).
Bewahren Sie die Einwilligung zusammen mit den Fotos auf. In Picvelo können Sie sie in einer Notiz beim Kunden neben der Shooting-Galerie speichern und noch nach Jahren wissen, welche Fotos Sie im Portfolio zeigen dürfen.